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   BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70   

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BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70 (https://dejure.org/1971,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1971 - II C 8.70 (https://dejure.org/1971,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1971 - II C 8.70 (https://dejure.org/1971,1445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsbeschädigtenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit - Versorgungsansprüche von Berufssoldaten zur Zeit der Wehrmacht - Feststellung der Versehrtenstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das Tatsachengericht von dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen ohne eine Ergänzung oder Erläuterung zu verlangen abweicht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 21.65

    Minderung der Erwerbsfähigkeit bei früherem Berufssoldat - Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß der aus dem Militärversorgungsrecht übernommenen Regelung des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 die Forderung des Gesetzgebers immanent ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich höher zu bewerten, wenn der Betroffene in seinem Beruf besonders betroffen wurde (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 1968 [BVerwGE 30, 116] und ebenso Urteil des VI. Senats vom 19. Mai 1970 - BVerwG VI C 46.65 -).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Für die Zukunft sei die Rücknahme in der Regel zulässig (zu vgl. BVerwGE 19, 188).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65

    Versorgung von Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Gewährung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 27.01.1954 - II C 113.53

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs durch Einspruchsbescheid, der zugleich über

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Insoweit gilt gleiches wie für das Einspruchsverfahren nach der Militärregierungsverordnung Nr. 165 für die britische Zone (VOBl. BZ S. 263); danach waren, wie der erkennende Senat schon durch Urteil vom 27. Januar 1954 (BVerwGE 1, 72 [73]) klargestellt hat, Einspruchsbescheide, die den Verwaltungsrechtsweg eröffneten, auch solche, die eine reformatio in peius enthielten, es sei denn, daß gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt war.
  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 6.70 - folgendes ausgeführt: Der Gesetzgeber habe die Berücksichtigung des besonderen beruflichen Betroffenseins in der Erkenntnis gefordert, daß die Zuwendung des einzelnen zu einem bestimmten Beruf, die Ausrichtung seiner Fähigkeiten auf diesen Beruf, die Ausbildung u.a.m. sich steigernd auch auf seine Wettbewerbsfähigkeit im "allgemeinen Arbeitsleben" auswirken und daß diese Wettbewerbsfhäigkeit demgemäß - umgekehrt - abnimmt, wenn er die auf die soeben geschilderte Weise erworbenen und gesteigerten individuellen Fähigkeiten aus irgendeinem Grunde wieder einbüßt.
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65

    Voraussetzung für die Gewährung von Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ( G

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 19.05.1970 - VI C 46.65

    Dienstunfähigkeit von Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß der aus dem Militärversorgungsrecht übernommenen Regelung des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 die Forderung des Gesetzgebers immanent ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich höher zu bewerten, wenn der Betroffene in seinem Beruf besonders betroffen wurde (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 1968 [BVerwGE 30, 116] und ebenso Urteil des VI. Senats vom 19. Mai 1970 - BVerwG VI C 46.65 -).
  • BVerwG, 15.12.1966 - II C 59.64

    Versorgungsrecht für ehemalige Berufssoldaten - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 40.70

    Rücknahme eines Versorgungsbescheides wegen mangelnder Dienstunfähigkeit -

    Eine Verpflichtung des Gerichts, das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens anzuordnen, besteht allerdings dann, wenn eine Partei diese Anordnung beantragt, weil sie dem Sachverständigen Fragen stellen will (vgl. BVerwGE 18, 216 [217]; Urteile vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 108.65 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 54] und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 8.70 - im Anschluß an BGHZ 6, 398 [401] und 24, 9 [14]; vgl. ferner BSG in NJW 1961, 2087 sowie Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 411 Anm. 4).

    Eine unangemessene Ausdehnung dieser großzügigen Regelung wird dadurch ausgeschlossen, daß ein die MdE erhöhendes besonderes berufliches Betroffensein erst dann anzuerkennen ist, wenn der Beschädigte auch einen sozial gleichwertigen Beruf nicht ausüben kann (vgl. auch Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG II C 8.70 -).

  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines

    Soweit das Berufungsgericht sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft und hierzu, ausgehend von BVerwGE 14, 289 (292) [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], mehrere Urteile des VI. Senats anführt (S. 11 der Urteilsausfertigung), hat es nämlich unbeachtet gelassen, daß im Zeitpunkt des Erlasses des Berufungsurteils bereits seit Jahren gegen die Auffassung, daß die Fiktion des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1957, 1961) auch für die Auslegung des Begriffs "dienstunfähig" in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957, 1961) maßgeblich sei, in der Rechtsprechung, und zwar auch in der veröffentlichten Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Bedenken angemeldet waren, ohne daß es allerdings in den bisher entschiedenen Fallen auf diese Kontroverse ankam (vgl. BVerwGE 24, 44 [45]; ferner Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] [118] sowie Urteile vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -, vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 6.70 - und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 8.70 -).
  • BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78

    "Besonderes berufliches Betroffensein" bei Unmöglichkeit der Ausübung des alten

    Eine unangemessene Ausdehnung dieser großzügigen Regelung wird dadurch ausgeschlossen, daß ein die MdE erhöhendes besonderes berufliches Betroffensein erst dann anzuerkennen ist, wenn der Beschädigte auch einen sozial gleichwertigen Beruf nicht ausüben kann (vgl. auch Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 8.70 -).".
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